Erfassung Ihres Auslandsaufenthaltes

Auf Grundlage des novellierten Hochschulstatistikgesetzes sind alle Hochschulen verpflichtet, studienbezogene Auslandsaufenthalte zu erfassen und zu melden. Bitte tragen Sie deshalb Ihre Auslandsaufenthalte (von mindestens einer Woche) in das nebenstehende Formular ein.

Was gehört dazu?

  • Aufenthalte mit Studienbezug (i. d. R. vom Prüfungsamt anerkannt), z. B. Auslandssemester, Praktika, Sprachkurse, Studien-/Projektarbeiten, Exkursionen, Sommer-/Winterschulen.

Was gehört nicht dazu?

  • Urlaubs- und Privatreisen sowie rein touristische Aufenthalte.

Dauer & Mehrfachmeldungen

  • Gesetzlich gibt es keine Mindestdauer. Um die Erfassung zu vereinfachen, melden Sie bitte Aufenthalte ab 1 Woche (kürzere studienbezogene Aufenthalte können Sie ebenfalls angeben).
  • Hatten Sie mehrere Aufenthalte im Studienjahr, füllen Sie das Formular bitte mehrfach aus (die drei längsten Aufenthalte reichen).

Wenn Sie keinen studienbezogenen Auslandsaufenthalt hatten, müssen Sie nichts tun.

 

Datenschutz: Ihre Angaben werden ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebene Hochschulstatistik verwendet und vertraulich behandelt.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

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