Das müssen Sie mitbringen

Alle Masterstudiengänge des DHBW CAS sind berufsintegrierend und weiterbildend aufgebaut. Die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen für das duale Masterstudium in Kürze sind deshalb: 
 

  • ein abgeschlossenes Bachelorstudium (oder Diplom bzw. ein vergleichbarer Hochschulabschluss), 
     
  • eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Anschluss an den Bachelorabschluss (abhängig vom gewünschten Studiengang). Sie haben noch nicht die erforderliche Berufserfahrung und möchten keine Zeit verlieren? Nutzen Sie währenddessen unser Weiterbildungsangebot und belegen Sie bereits vor Beginn Ihres Masterstudiums einzelne Module, die Sie sich später anerkennen lassen können - ein nahtloser Übergang ist so für Sie möglich. 
     
  • ein bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen/einer Einrichtung, die als Dualer Partner des DHBW CAS zugelassen ist.

Ebenso beachten Sie bitte folgende Zulassungsvoraussetzungen:

Der von Ihnen angestrebte Studiengang hat einen inhaltlichen Bezug zu Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit

In Ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis müssen Sie die im Masterstudiengang erworbenen Kenntnisse in der Praxis erweitern, vertiefen und ergänzen können.

Ihr Arbeitgeber unterstützt das Studium durch persönliche und fachliche Betreuung und kann Ihnen geeignete Projekte anbieten. Er ist bereits zugelassener Dualer Partner des DHBW CAS bzw. hat einen Online-Antrag auf Zulassung als Dualer Partner am DHBW CAS gestellt. Ob Ihr Arbeitgeber bereits Dualer Partner des DHBW CAS ist, sehen Sie auf dem Marktplatz Duales Masterstudium. Hier finden Sie eine Übersicht aller Unternehmen und Einrichtungen, die bereits als Dualer Partner im Master zugelassen sind. 

Ihr Arbeitgeber ist über Ihr Studium informiert und bestätigt dies durch seine Kenntnisnahme, die zu den Dokumenten Ihrer Bewerbung auf einen Masterstudiengang gehört.

In der Regel beträgt die Abschlussnote Ihres Bachelors mindestens 2,5 oder sie fällt unter die ECTS-Klassifikation A oder B. Dabei ist es egal, an welcher Hochschule, Universität oder Berufsakademie sie den Abschluss erlangt haben.

Der Duale Master der DHBW ist offen für alle Hochschularten. 

Für den Master Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen muss kein bestimmter Bachelor-Notenschnitt vorliegen, sondern eine Zugangsprüfung abgelegt werden.

Fehlen Ihnen aufgrund eines nicht affinen Bachelorstudiums inhaltliche Vorkenntnisse für den angestrebten Masterstudiengang?

Durch (gebührenpflichtige) Grundlagenmodule im Rahmen der Wissenschaftlichen Weiterbildung vor oder während des Studiums erlangen Sie die entsprechenden Kenntnisse.

Diese stimmen Sie mit der Wissenschaftlichen Leitung des Studiengangs/der Studienrichtung im Zuge Ihrer Bewerbung im persönlichen Beratungsgespräch ab. 

Sie haben in Ihrem Bachelorstudium mindestens 210 ECTS-Punkte erworben.

Wenn Ihr Bachelorabschluss weniger als 210 ECTS-Punkte aufweist, können Sie dies ausgleichen, indem Sie gebührenpflichtige Module im Rahmen der Wissenschaftlichen Weiterbildung belegen.

Diese stimmen Sie mit der Wissenschaftlichen Leitung des Studiengangs/der Studienrichtung im Zuge Ihrer Bewerbung im Beratungsgespräch ab. 

Ihren Bachelorabschluss haben Sie vor mindestens einem Jahr (im Studiengang Integrated Engineering zwei Jahre) erlangt. Seitdem sammeln Sie einschlägige Berufserfahrung

Falls Sie diese einjährige bzw. zweijährige Erfahrung noch nicht mitbringen, können Sie das Angebot der Wissenschaftlichen Weiterbildung wahrnehmen. Dort belegte Module können Sie ggf. auf ein späteres Masterstudium anrechnen lassen.

Die Berufserfahrung, die Sie z. B. im Rahmen eines dualen Bachelorstudiums erworben haben, kann nicht als einjährige bzw. zweijährige Berufserfahrung angerechnet werden. 

Vor Beginn des dualen Masterstudiums führen Sie ein Beratungsgespräch mit der Wissenschaftlichen Leitung des Studiengangs/der Studienrichtung.

Hierbei geht es um die Planung Ihres Studiums: Welche Ziele möchten Sie mit dem Studium erreichen und welche Module passen dazu? Benötigen Sie Zusatz- oder bestimmte Grundlagenmodule?

Da die Lehrveranstaltungen größtenteils in deutscher Sprache abgehalten werden, müssen Sie – sofern Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist – sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Welche Sprachzertifikate als Nachweis anerkannt werden, finden Sie in der Satzung über den Zugang und die Zulassung zu weiterbildenden Masterstudiengängen. 

Studiengänge mit abweichenden bzw. ergänzenden Zulassungsvoraussetzungen

Bitte beachten Sie, dass in den Studiengängen Entrepreneurship, Executive Engineering, Integrated Engineering sowie Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen abweichende bzw. ergänzende Zulassungsvoraussetzungen gültig sind. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs.

Suchen und finden Sie einen Arbeitgeber auf dem Marktplatz Duales Masterstudium!

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Bewerbung für Bachelorabsolvent*innen mit weniger als 210 ECTS-Punkten

Wenn Sie im Bachelorstudium weniger als 210 ECTS-Punkte erworben haben, müssen Sie während des Masterstudiums die fehlenden 30 ECTS-Punkte nachholen. Dies geschieht über gebührenpflichtige Zusatzmodule, die Sie im Rahmen der Wissenschaftlichen Weiterbildung besuchen. Bei den Zusatzmodulen kann es sich auch um eine oder mehrere Projektarbeiten handeln. Welche Module Sie belegen müssen, stimmen Sie mit der Wissenschaftlichen Leitung des Studiengangs/der Studienrichtung vor Studienbeginn ab.

Bewerbung für Bachelorabsolvent*innen mit fachfremdem Bachelorabschluss

Sie haben sich seit Ihrem Bachelorabschluss beruflich neu orientiert und deshalb passt Ihr Bachelorabschluss fachlich nicht zum angestrebten Masterstudium? Die nötigen inhaltlichen Vorkenntnisse für den Master erlangen Sie durch die Belegung von Zusatzmodulen im Rahmen der Wissenschaftlichen Weiterbildung. Welche Module Sie zur Erlangung der fachlichen Vorkenntnisse erwerben müssen, legen Sie vor Studienbeginn mit der Wissenschaftlichen Leitung des Studiengangs/der Studienrichtung fest.

Ranking bei zu vielen Bewerber*innen

Um Sie bestmöglich betreuen zu können, legt das DHBW CAS jedes Semester fest, wie viele Studienplätze es pro Studiengang anbietet. Übersteigt die Anzahl der Bewerber*innen die festgelegte Studienkapazität, vergibt das DHBW CAS die Plätze entsprechend einer Rangliste. Diese setzt sich aus der Abschlussnote und der Dauer einer qualifizierten Berufserfahrung zusammen. Details und ggf. weitere Anforderungen können Sie der Satzung über den Zugang und die Zulassung zu weiterbildenden Masterstudiengängen entnehmen. 
 

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