Häufig gestellte Fragen von Unternehmen und Einrichtungen (FAQ)

Ja. Die Masterstudiengänge der DHBW organisiert das DHBW CAS in Heilbronn losgelöst vom Bachelorstudium. Alle Unternehmen und Einrichtungen, die Mitarbeiter*innen zum Dualen Master weiterbilden möchten, müssen einmalig die Zulassung im gewünschten Fachbereich (Wirtschaft, Technik, Sozialwesen) beantragen.

Ein*e Professor*in des DHBW CAS prüft anhand festgelegter Kriterien, ob Ihr Unternehmen/Ihre Einrichtung die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Partnerschaft erfüllt. Dazu gehört insbesondere der Theorie-Praxis-Transfer vom Studium in den Berufsalltag. Sowohl die*der Studierende als auch der Arbeitgeber sollen vom Masterstudium profitieren.

Ja, meist gibt es je Student*in mindestens zwei Ansprechpartner*innen: eine Person in der Fachabteilung, in der die*der Mitarbeiter*in tätig ist – für fachliche Fragen – und eine Person im Bereich Personal/Personalentwicklung für die Organisation des Masterprogrammes (Antrag auf Zulassung Dualer Partner, Regelung Arbeitszeit etc.).

Ob und in welcher Form Sie eine Weiterbildungsvereinbarung mit Ihrer*Ihrem Mitarbeiter*in aufsetzen, bleibt Ihnen überlassen. Alle wichtigen Aspekte einer Weiterbildungsvereinbarung haben wir für Sie in einer Handreichung für Duale Partner zusammengefasst.

Die Studiengebühren unterscheiden sich je nach Studiengang. Sie sind unter den Studiengebühren aufgeführt.

Ob und in welcher Höhe Sie die Studiengebühren Ihrer*Ihres Mitarbeiter*in übernehmen, bleibt Ihnen überlassen. Die Bandbreite der Kostenübernahme schwankt von 0-100%, wobei sich etwa 2/3 aller Arbeitgeber an den Studiengebühren beteiligen. Die durchschnittliche Beteiligung liegt bei 50% der Gebühren. Einen Überblick finden Sie in unserer Handreichung für Duale Partner.

Auch hier gibt es eine Vielfalt an Möglichkeiten, die wir in der Handreichung für Duale Partner für Sie zusammengefasst haben.

Wir empfehlen eine Reduktion der Arbeitszeit auf 75-80% während des Masterstudiums. Allerdings gibt es auch alternative Möglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Präsenzzeiten im Masterstudium zu regeln. So kann z.B. der Anspruch auf Bildungsurlaub für die Weiterbildung zum Dualen Master eingesetzt werden. Auch hier finden Sie Informationen in der Handreichung für Duale Partner.

Im Master Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen ist die Reduktion der Arbeitszeit Bedingung für die Zulassung im Studiengang.

Immer mehr Unternehmen suchen Mitarbeiter*innen mit einem Bachelorabschluss und bieten die Möglichkeit des dualen Masterstudiums gleich zum Berufsstart mit an. Wie Sie den Dualen Master als Recruiting-Tool einsetzen können, erläutern wir Ihnen unter Personal finden.

Ein Unternehmen / eine Einrichtung muss:

  • als Dualer Partner des DHBW zugelassen sein bzw. parallel zur Bewerbung die Zulassung beantragen.
  • alle Fragen in Bezug auf die Umsetzung im Unternehmen / der Einrichtung mit dem*r Bewerber*in klären.
  • die Kenntnisnahme des Arbeitgebers für den*die Bewerber*in ausfüllen. Diese ist der Bewerbung beizufügen.

Der Duale Master unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht vom Dualen Bachelor der DHBW. Wir haben eine Übersicht zu den Unterschieden zwischen Master und Bachelor für Sie zusammengestellt.

Fragen zum Marktplatz Duales Masterstudium

Im Marktplatz Duales Masterstudium können Sie gezielt nach Bachelorabsolventen*innen bestimmter Fachrichtungen suchen. Diese zeigen alle Interesse daran, sich in ihrer Fach-/Führungsfunktion mit dem Dualen Master weiterzubilden. 

Zum Marktplatz Duales Masterstudium

Schreiben Sie Ihren Wunsch an marktplatznoSpam@cas.dhbw.de, und wir schicken Ihnen einen Zugangscode für die Einrichtung Ihres Accounts zu.

Falls noch Fragen offen sind...

... beantworten wir Ihnen diese gerne!

Persönliche Beratung in Baden-Württemberg: Unsere Standortgeschäftsstellen des Dualen Masters an allen DHBW Standorten

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Kirsten Bock

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