Häufig gestellte Fragen zu Bewerbung, Ablauf des Dualen Studiums und Berufsintegration

Fragen zur Bewerbung am DHBW CAS

Um ein duales Masterstudium zu absolvieren, bewerben Sie sich direkt am DHBW Center for Advanced Studies. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Bewerbung erhalten Sie nachstehend.

Die Studiengänge des DHBW CAS beginnen in den Fachbereichen Technik und Wirtschaft zum Wintersemester (1. Oktober) und zum Sommersemester (1. April). Eine Ausnahme stellt der Studiengang Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen dar, dieser startet nur zum Wintersemester.
Im Fachbereich Sozialwesen starten die Studiengänge ausschließlich zum Wintersemester, jedoch ist zum Sommersemester ein Einstieg über die Grundlagenmodule der Wissenschaftlichen Weiterbildung möglich.

Die Bewerbungsphase für das Wintersemester läuft jeweils vom 1. Februar bis 30. Juni, für das Sommersemester vom 1. September bis zum 15. Januar. Weitere Informationen finden Sie unter Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich frühzeitig, damit Sie sich ohne Zeitdruck mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen können.

Ja, der Duale Master steht auch Absolventen*innen von Universitäten, Technischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Gesamthochschulen usw. offen. 

Auch mit fachfremden Abschlüssen gibt es Einstiegsmöglichkeiten in das Studienangebot des Dualen Masters. Wenden Sie sich zur Klärung bitte frühzeitig an die Wissenschaftliche Leitung Ihres gewünschten Masterstudiengangs. Evtl. müssen Sie zusätzliche (kostenpflichtige) Grundlagenmodule im Rahmen der Wissenschaftlichen Weiterbildung belegen.

Sofern Sie bereits über Ihr Bachelorstudium hinaus Module auf Master-Niveau (Stufe 3 des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse HQR) an einer in- oder ausländischen Hochschule belegt haben, können Sie eine Anerkennung dieser Leistung beantragen. Das DHBW CAS prüft dann inwiefern die erlangten Kompetenzen den Kompetenzzielen des entsprechenden Masterprogramms entsprechen.

Für den Dualen Master benötigten Sie nach der aktuellen Zulassungsatzung einen Hochschulabschluss mit 210 ECTS-Punkten. Bei einem Abschluss mit 180 ECTS-Punkten können Sie jedoch zusätzliche (kostenpflichtige) Grundlagenmodule in der Wissenschaftlichen Weiterbildung belegen und so weitere 30 ECTS-Punkte erwerben. Diese zusätzlichen Module können Sie vor oder während Ihres Masterstudiums belegen. 
Der Masterstudiengang Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen setzt einen Hochschulabschluss mit lediglich 180 ECTS-Punkten voraus. 

Die Zulassungsvoraussetzungen sind detailliert auf der Seite Zulassungsvoraussetzungen erläutert.
Im Studiengang Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen gelten gesonderte Zulassungsvoraussetzungen. Zur Aufnahme dieses Studiengangs müssen Sie zusätzlich eine Zugangsprüfung absolvieren. 

Alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und der einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Seite Bewerbung

Im Rahmen des Bewerbungsprozesses findet ein obligatorisches Beratungsgespräch statt mit der Wissenschaftlichen Leitung des Studiengangs bzw. der Studienrichtung, für die Sie sich beworben haben.

Ziel des Beratungsgesprächs ist es, Ihre offenen Fragen zu klären. Ihre Wissenschaftliche Leitung bespricht mit Ihnen den Ablauf des Studiums und zeigt Möglichkeiten auf, wie Sie eventuelle Lücken mit dem Besuch von zusätzlichen (kostenpflichtigen) Grundlagenmodulen in der Wissenschaftlichen Weiterbildung schließen können. Auch für die gesamte Modulwahl während des Masterstudiums gibt die Wissenschaftliche Leitung Empfehlungen und Hinweise.

Neben den Studiengebühren sollten Sie Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungskosten einplanen. 

Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sprachkenntnisse gemäß § 7 Abs. 2 der Zulassungssatzung nachweisen, da die Veranstaltungen am DHBW CAS fast ausschließlich in deutscher Sprache stattfinden.

Folgende Sprachzertifikate werden als Nachweis anerkannt: 
 

  • DSH Prüfung: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Stu-dienbewerber, mindestens DSH-2
  • TestDaF: Gesamtpunktzahl aller Teilprüfungen von 16 Punkten, sofern kein Teiler-gebnis „unter 3“ lautet
  • GDS: Großes Deutsches Sprachdiplom/Goethe-Zertifikat C2 
  • KDS: Kleines Deutsches Sprachdiplom
  • ZOP: Zentrale Oberstufenprüfung
  • Deutsches Sprachdiplom der KMK (2. Stufe)
  • telc: „Deutsch C1 Hochschule“

Nicht ausreichend sind als Nachweis das Goethe-Zertifikat C1 (alte Bezeichnung: zentrale Mittelstufenprüfung) oder ein abgeschlossenes Germanistikstudium im Heimatland. 

Ja, während Ihres Masters sind Sie am DHBW CAS in Heilbronn immatrikuliert.

Übrigens: Da das DHBW CAS dem Studierendenwerk Heidelberg zugeordnet ist, können Sie auch dessen Service und Angebote für Studierende nutzen.

Ja. Das Studienkonzept des Dualen Masters beruht auf einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis, weshalb ein Dualer Partner zu den Zulassungsvoraussetzungen gehört. Ohne Arbeitgeber ist die Berufsintegration, die ein Alleinstellungsmerkmal des Dualen Masters darstellt, nicht gegeben. 

Bei der Suche nach einem Arbeitgeber sind Sie völlig frei. Eine Liste mit Dualen Partner finden Sie auf dem Marktplatz Duales Masterstudium.

Nein. Zur geforderten Berufserfahrung zählen nur qualifizierte berufliche Tätigkeiten, denen Sie nach Ihrem Bachelorabschluss im Umfang von mindestens 50% nachgegangen sind. Berufsausbildungen vor dem Bachelorstudium, Praktika und Werksstudententätigkeiten nach dem Bachelorstudium sowie die Praxisphasen während eines Dualen Bachelorstudiums zählen nicht zur mindestens einjährigen Berufserfahrung.

Eine mindestens einjährige Berufserfahrung vor Aufnahme des Masterstudiums ist gemäß Zulassungssatzung zwingend erforderlich. Die mindestens einjährige Berufserfahrung vor der Aufnahme eines Masterstudiums hat sich für die meisten Studierenden als sehr karriereförderlich erwiesen. Wenn Sie nicht so lange mit einem Studium warten möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch von Grundlagenmodulen im Rahmen der Wissenschaftlichen Weiterbildung. Dabei können Sie einzelne Module als wissenschaftlich fundierte Weiterbildung belegen. Bei erfolgreicher Teilnahme können Sie diese ggf. auf Ihr späteres Masterstudium anrechnen lassen.

Über den Besuch und die bestandenen Prüfungsleistungen von Modulen der Wissenschaftlichen Weiterbildung stellt das DHBW CAS ein Zertifikat aus. 

Sämtliche Masterstudiengänge des DHBW CAS sind durch die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) systemakkreditiert.

Fragen zum Ablauf des Dualen Studiums

Das berufsintegrierende und berufsbegleitende Masterstudium ist modular aufgebaut. Dadurch ist es Ihnen möglich, ein perfekt passendes Studium entsprechend Ihrer individuellen Vorkenntnisse und Ihrer individuellen Karriereziele zusammenzustellen.

Die Regelstudienzeit des dualen Masterstudiums beträgt vier Semester. Durch den modularen Aufbau sind Sie jedoch zeitlich flexibel. Eine Verlängerung des Studiums z. B. aufgrund von beruflichen Projekten oder Auslandsaufenthalten ist deshalb problemlos möglich. Die Studiengebühr ab dem 5. Semester beträgt lediglich 400 Euro pro Semester, sofern Lehrleistungen in Anspruch genommen werden oder noch Anmeldungen oder Zulassungen zu den Prüfungsrechtsverhältnissen zu erfolgen haben.

Ca. 50% der Veranstaltungen finden am DHBW CAS in Heilbronn statt. Die übrigen Veranstaltungen finden an den anderen acht Standorten der DHBW statt, um die bestmögliche Infrastruktur (z. B. Labore) für die Lehre zu nutzen. Die Veranstaltungstermine und -orte werden langfristig geplant und bekannt gegeben, so dass Sie einfach planen können. 

Die Veranstaltungen des Masterstudiums finden in der Regel in Kursblöcken von zwei bis drei Tagen statt. Die Blockform sorgt dafür, dass Studieninhalte intensiv behandelt werden können und Reiseaufwände minimiert werden. Den Rhythmus der Veranstaltungen bestimmen Sie durch die flexible Modulwahl in den meisten Studiengängen selbst.

Dem Hochschulgesetz von Baden-Württemberg entsprechend besteht eine Anwesenheitspflicht für DHBW Studierende. Dies ist sicherlich auch für den Studienerfolg sinnvoll. Sollten Sie aus privaten oder beruflichen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, so bitten wir Sie möglichst frühzeitig um Rückmeldung mit entsprechendem Nachweis. 

Die Unterkünfte werden von den Studierenden selbst nach individuellen Wünschen organisiert.

Wenn Ihr Arbeitgeber ein Auslandssemester unterstützt, sind Semester oder Module im Ausland selbstverständlich möglich.

Zudem bietet das DHBW CAS mehrere interessante internationale Exkursionen an. Weitere Informationen finden Sie unter dem Modul International Business.

Eine Anmeldung zu den Klausuren ist in allen Studiengängen erforderlich. 
In den Fachbereichen Wirtschaft und Technik finden die Klausuren zeitgleich an mehreren Standorten statt. Im Rahmen der Klausuranmeldung wählen Sie hier einen der angebotenen Klausurstandorte aus. 

Die Fachübergreifenden Kompetenzen dienen Ihrer persönlichen Weiterentwicklung. Ziel ist es, Sie auf dem Weg zu einer kompetenten und handlungsfähigen Fach- und Führungskraft zu fördern. Hierfür steht ein vielseitiges Angebot an Seminaren zur Verfügung.

Der Masterabschluss mit 300 ECTS-Punkten erlaubt Ihnen hochschulrechtlich den Zugang zur Promotion.

Ob Ihr Unternehmen/Ihre Einrichtung die Studiengebühren übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend kann zum Beispiel sein, ob es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt. Sicherlich sind auch Ihr Renommee bei Ihrem Arbeitgeber und Ihr Verhandlungsgeschick ausschlaggebend. Das Spektrum der Kostenübernahmen reicht von null bis hundert Prozent.

Die Gebührenbescheide stellt das DHBW CAS immer auf den*die Student*in aus, da der*die Studierende Gebührenschuldner*in ist. Die Studiengebühren sind daher formal von den Studierenden zu bezahlen. Eine eventuelle Aufteilung der Gebühren klären Studierende und Arbeitgeber individuell. Hierzu gibt es eine klare und einfache Vorgehensweise, die von den Finanzämtern akzeptiert wird auf dem E-Learning-Portal moodle (Zugriff nur für immatrikulierte Studierende möglich). 

Unternehmen und Einrichtungen müssen übernommene Studiengebühren unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Arbeitslohn behandeln. Näheres finden Sie in den Lohnsteuerrichtlinien 2015. Details klären Sie bitte mit Ihrem*Ihrer Steuerberater*in und/oder einem*einer Rechtsanwält*in.

Wenn Sie eine Beeinträchtigung haben, können Sie beim Prüfungsamt des DHBW CAS einen Nachteilsausgleich für Prüfungsleistungen beantragen. Der Antrag muss mindestens einen Monat vor der jeweiligen Prüfung schriftlich beim DHBW CAS eingehen. Maßnahmen zum Ausgleich der Beeinträchtigung können insbesondere Verlängerungen der Bearbeitungszeit, Ruhepausen oder Hilfsmittel sein. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Zulassungs- und Prüfungsamts am DHBW CAS.

Fragen zur Berufsintegration

Beim Masterstudium am DHBW CAS handelt es sich um ein berufsintegrierendes und berufsbegleitendes Studium. Theorie und Praxis sind eng miteinander verknüpft und bauen aufeinander auf. 
 

Der Arbeitsumfang ist von Ihnen im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber festzulegen. Abhängig von den Rahmenbedingungen empfehlen wir eine berufliche Tätigkeit von ca. 80%, um ohne übermäßigen Stress ein qualifiziertes Masterstudium absolvieren zu können. Grundsätzlich richtet sich Ihr Arbeitsumfang aber nach dem Arbeitszeitmodell, das Sie individuell mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren (z. B. Einsatz von Überstunden oder Resturlaub für das Studium). 
Für den Master Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen gelten andere Voraussetzungen. Diese finden Sie direkt auf der Seite des Studiengangs.

Sie und Ihr Arbeitgeber verfolgen mit dem Masterstudium bestimmte Qualifikationsziele und haben spezielle Arbeitsfelder im Blick. Damit Sie sich optimal ins Unternehmen/in die Einrichtung einbringen können, empfiehlt das DHBW CAS eine Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber.

Im Marktplatz Duales Masterstudium ist eine Liste mit allen Unternehmen und Einrichtungen hinterlegt, die als Dualer Partner des DHBW CAS zugelassen sind.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner im Unternehmen/Einrichtung. Um als Dualer Partner zugelassen zu werden, muss Ihr Arbeitgeber den Zulassungsantrag ausfüllen. In einem persönlichen Gespräch klärt ein*e Professor*in die Details zur Partnerschaft. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihr Unternehmen/Ihre Einrichtung als Dualer Partner des DHBW CAS zugelassen. 

Weitere Informationen findet Ihr Unternehmen/Ihre Einrichtung auch unter Dualer Partner werden

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