Bereit zur psychosozialen Hilfe vor Gericht

Schutzbedürftige Verletzte, insbesondere Kinder und Jugendliche, haben ab Januar bei einem Gerichtsprozess Anspruch auf psychosoziale Begleitung. Das CAS hat gemeinsam mit anderen Akteuren erfolgreich 22 solche Prozessbegleiter/-innen ausgebildet.

Schutzbedürftige Verletzte, insbesondere Kinder und Jugendliche, haben ab Januar bei einem Gerichtsprozess Anspruch auf psychosoziale Begleitung. Das CAS hat gemeinsam mit anderen Akteuren erfolgreich 22 solche Prozessbegleiter/-innen ausgebildet.

Eine rechtliche Begleitung vor Gericht ist selbstverständlich – doch besonders Schutzbedürftige brauchen mehr. Kinder und Jugendliche beispielsweise soll ein Strafverfahren möglichst wenig zusätzlich belasten. Psychosoziale Prozessbegleiter/-innen können dabei helfen, das Erlebnis der Verhandlung positiv zu verändern. Auf diese Hilfe haben deswegen ab 2017 schutzbedürftige Verletzte ein Anrecht.

Ein wachsender Bedarf nach dieser nicht-rechtlichen Prozessbegleitung ist entsprechend zu erwarten. Das CAS bildet daher gemeinsam mit dem Institut für Opferschutz im Strafverfahren „Recht Würde Helfen“ und PräventSozial Justiznahe Soziale Dienste psychosoziale Prozessbegleiter/-innen aus. Das Justizministerium Baden Württemberg unterstützt die berufsbegleitende, interdisziplinäre Weiterbildung. Sie ist gesetzliche Voraussetzung, um in dieser Form bei einer Verhandlung aktiv zu werden.

22 Teilnehmer/-innen haben es jetzt geschafft. Von Mai bis November haben sie berufsbegleitend gelernt – nun nahmen sie ihre Zertifikate entgegen. Sie alle kommen bereits aus der Sozialpädagogik, Sozialen Arbeit, Pädagogik oder Psychologie und brachten eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Antigewaltbereich mit. Dank sechs mehrtägigen Lehrveranstaltungen oder auch einem Besuch vor Gericht haben sie nun zusätzlich intensive Einblicke unter anderem in Ermittlungsverfahren oder auch in Täter-Opfer-Beziehungen erhalten.

Die nächste berufsbegleitende Weiterbildung für psychosoziale Prozessbegleiter/-innen ist für Herbst 2017 geplant. Informationen dazu gibt Sibylle Wieland vom DHBW CAS.

Pressemitteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg