Das können Arbeitgeber anbieten
Neue Broschüre mit Empfehlungen und Anregungen für die Gestaltung der Weiterbildungsvereinbarung mit Master-Studierenden online.
Was Arbeitgeber mit ihren Mitarbeiter*innen vereinbaren, wenn diese sich mit dem Dualen Master weiterbilden, entscheiden allein die beiden Parteien. Im Gegensatz zu den dualen Bachelor-Studiengängen der DHBW gibt es im Master für die den Arbeitsvertrag ergänzende Vereinbarung keinerlei Vorgaben. Um Unsicherheiten zu vermeiden und Anhaltspunkte zu geben, bietet das DHBW CAS nun in einer kurzen Broschüre Empfehlungen und Anregungen für die Gestaltung der Weiterbildungsvereinbarung. Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaub oder zu Freistellungen, zur (Teil-)Finanzierung des Studiums und mehr geben schließlich reichlich Material für die individuellen Entscheidungen.
Broschüre „So gestalten Sie eine Weiterbildungsvereinbarung mit Master-Studierenden am DHBW CAS“