Staatliche Anerkennung zur Sozialpädagog*in / Sozialarbeiter*in nach §36 LHG

In Einzelfällen und bei entsprechend vorliegendem Kompetenzprofil gibt es die Möglichkeit, das Kompetenzprofil für die Staatliche Anerkennung zur Sozialpädagogin/ zum Sozialpädagogen bzw. zur Sozialarbeiterin/ zum Sozialarbeiter nach dem §36 LHG zu erreichen. In der Regel erhält man die „Staatliche Anerkennung“ gemeinsam mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium der Sozialen Arbeit.  

 

Kompetenzprofilprüfung

Interessent*innen an der Staatlichen Anerkennung können vor, während oder bis zu einem Jahr nach Abschluss des Masterstudiums am DHBW CAS ihr Kompetenzprofil prüfen lassen.
Hierbei wir das persönliche Profil aus akademischen und außerhochschulischen Kompetenzen geprüft und mit dem Kompetenzprofil Soziale Arbeit (Kerncurriculum der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit 2016) abgeglichen. Ist die Differenz des Kompetenzprofiles im durch die Fachkommission Sozialwesen definierten Toleranzbereich, werden die Interessent*innen für den Prozess zur Erreichung der Staatlich Anerkennung zugelassen. 

 

Kompetenzlücken schließen

Im Rahmen der Kompetenzprofilprüfung werden (kostenpflichtige) Module aus dem Zertifikatsprogramm und/oder Nachweise über sonstige Kompetenzen definiert, die für eine Schließung der Kompetenzlücke zusätzlich zum angestrebten Masterstudium im Fachbereich Sozialwesen absolviert bzw. nachgewiesen werden müssen.

 

Kompetenznachweis §36 LHG Staatliche Anerkennung Sozialpädagog*in/ Sozialarbeiter*in

Erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums und wenn alle definierten Auflagen zur Schließung der Kompetenzlücke erfüllt sind, kann der Antrag auf Ausstellung des Nachweises „Kompetenzprofil §36 LHG Staatliche Anerkennung zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen, zur Sozialarbeiterin/zum Sozialarbeiter“ gestellt werden. Nach Zahlung des Gebührenbescheid werden die offiziellen Dokumente ausgestellt.

 

Kosten 

Die Überprüfung des Kompetenzprofil ist sowohl für Interessent*innen am Masterstudium als auch für Studierende am DHBW CAS kostenlos.
Das Absolvieren der zusätzlichen Module erfolgt über das Zertifikatsprogramm, es entstehen pro Modul mit 5 ECTS Gebühren in Höhe von 250€. Die Gebühren sind in der aktuell gültigen Fassung der Gebührensatzung definiert.
 

Die Ausstellung der Bescheinigung des Kompetenzprofil erfolgt auf Antrag und ist gebührenpflichtig. Für die Bescheinigung über den Erwerb derjenigen Kompetenzen, die dazu berechtigen, gemäß § 36 Absatz 6 LHG die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin“ oder „Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge“ zu führen, erhebt die DHBW eine Gebühr in Höhe von 165€.

Die Staatliche Anerkennung nach §36 LHG kann nur gemeinsam mit einem Masterstudium im Fachbereich Sozialwesen erreicht werden.